Allgemeine Kurs- und Vermietbedingungen

KITESURF & KANU BORN

Inh. Roland Ide

Nordstraße 86

18375 Born a. Darß

§1 Kursteilnehmer- und Mieterkreis

Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Kitesurf-, Wingsurf-, Windsurf-, SUP- oder Kanusport (im Folgenden allgemein „Wassersport“ genannt) ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.

Voraussetzung für die Teilnahme an allen Wassersportkursen und Voraussetzung für die Miete von Wassersportausrüstung ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Es wird angeraten, eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen, welche eventuelle Schäden im Wassersportbereich abdeckt.

Unsere Formulare zur Einverständniserklärung für Minderjährige finden sich auf unserer Internetseite unter: http://kiten-lernen.de/service/downloads/

§2 Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
§2.1 Anmeldung / Buchung

Die Anmeldung zu den Wassersportkursen bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages. Für die Teilnahme an den Kursen können im Vorfeld per E-Mail, über das Buchungsportal unserer Internetseite oder schriftlich vor Ort verbindliche Reservierungen von Kursplätzen zu festen Terminen vorgenommen werden. Neben der schriftlichen Anmeldung erfolgt diese in Regel durch Zahlung der kompletten Kursgebühr.

Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter(s) beizubringen.

§2.2 Rücktritt / Stornierung

Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer vor Kursbeginn vom Vertrag zurück, sind (in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB) als Schadensersatz für die von KITESURF & KANU BORN getätigten Aufwendungen sowie entgangen Gewinn (unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen) die folgenden Beiträge fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer/Mieter nicht gestellt wird:

Stornierung bis 1 Monat vor Kursbeginn: 15,00 € pro gebuchtem Teilnehmer

Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor Kurstermin: 30% des Gesamtpreises.

Stornierung innerhalb einer Woche vor Kurstermin: 50% des Gesamtpreises.

Stornierung innerhalb von 2 Tagen vor Kurstermin: 100% des Gesamtpreises.

Um einen etwaigen Verlust der Kursgebühren durch eine Absage der Teilnahme auf Grund von Krankheit, Unfall oder Ähnlichem zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

KITESURF & KANU BORN behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl des jeweiligen Wassersportkurses nicht erreicht wird, der Kurs auf Grund von Erkrankung der Lehrkraft oder widrigen Wind- und Wetterbedingungen ausfallen muss. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung der Wassersportausrüstung durch Kollisionen oder Vandalismus. Bereits gebuchte Kurse können in diesem Fall entweder auf einen anderen Termin umgebucht werden oder es erfolgt eine vollständige Rückzahlung der Kursgebühren. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Bei mangelnder Teilnehmerzahl behält sich KITESURF & KANU BORN vor, statt den Kurs abzusagen – aber aufgrund des dadurch verbesserten Betreuungsverhältnisses, die zu leistende Kursstundenanzahl anzupassen. Bei nur einem Teilnehmer im Kurs werden 50% der gebuchten Stunden, bei zwei Teilnehmern 75% der gebuchten Stunden absolviert. 

Teilnehmer, die einen Kurs nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Anspruch auf Rückzahlung von Kursgebühren besteht in diesem Falle nicht.

§3 Wetterbedingte Einflüsse auf die Leistungserbringung

§3.1 Reguläre Wassersportkurse

Sollten auf Grund von Wind- und Wetterbedingungen, welche von KITESURF & KANU BORN nicht beeinflußt werden können, Kursleistungen zu einem gebuchten Termin nicht wie geplant durchführbar sein, werden dem Teilnehmer eventuell noch nicht erbrachte Kurszeiten gutgeschrieben und können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Auf Wunsch erfolgt für noch nicht erbrachte Kurszeiten eine anteilige Auszahlung der Kursgebühr, abzüglich einer Entschädigung von 30% für bereits entstandene Kosten.

§3.2 Kombinierte Angebote

Bei kombinierten Wassersportangeboten handelt es sich um besondere Leistungspakete im Sonderangebot. Dazu zählen z.B. die „Kompakt-Kitesurf-Kurse“, Angebote über unsere Kooperationspartner oder spezielle Gruppenangebote (mit oder ohne Übernachtung).

Sollte während eines solchen Angebotes auf Grund der Wind- & Wetterbedingungen eine Leistung nicht in vollem Umfang erbracht werden können, erklärt der Teilnehmer sich einverstanden die sonstigen angebotenen Nebenleistungen in größerem Maße in Anspruch zu nehmen. 

Ein Anspruch auf Rückzahlung von Kursgebühren ist hierbei ausgeschlossen.

§4 Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

§5 Sicherheit/ Durchführungsbedingungen

Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten. In den Kanus sind Schwimmwesten anzulegen. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.

§6 Sorgfaltspflicht

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Wassersportausrüstung wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, die ihm überlassene Ausrüstung vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.

Falls die Betriebsbereitschaft der Wassersportausrüstung durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.

§7 Haftung

KITESURF & KANU BORN haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Wassersportausrüstung.

KITESURF & KANU BORN ist haftpflichtversichert. Der Versicherer ist die AIG Europe. Personenschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 6 Millionen Euro begrenzt; Sachschäden bis zu einem Deckungsumfang von 6 Millionen Euro; Umweltschäden bis zu einem Deckungsumfang von 1 Millionen Euro. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer/ Mieter im Falle seines Verschuldens dem Verwender persönlich für die hinausgehenden Beträge.

Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer /Mieter verpflichtet sich, die Wassersportausrüstung wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an den Ausrüstungen und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

§8 Zusätzliche Vermietbedingungen

KITESURF & KANU BORN ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Wassersportausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt oder die Wind- und Wetterbedingungen vom Vermieter als ungeeignet oder gefährlich eingeschätzt werden. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der VDWS-Kitesurflizenz, mangelnde Beherrschung des Kites, Windsurfbrettes, SUP-Boards oder Kanus, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Nutzung der Wassersportausrüstung offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.

Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haftet der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen.

Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Die Teilnahme an Regatten oder sonstigen Veranstaltungen ist untersagt.

Bei Beginn der Mietperiode kann der Vermieter vom Mieter die Hinterlegung einer Kaution in bar verlangen. Der Vermieter ist im Schadenfalle berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft sowie für Schäden und Verluste, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sowie nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen.

Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der Wassersportausrüstung und der sonstigen Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig.

§9 Zusätzliche Bedingungen Fahrradvermietung

Die Mietfahrräder sind in einem technisch einwandfreien Zustand. Der Mieter hat sich durch eine kurze Probefahrt Vorort davon zu überzeugen! Fahrradrückgabe ist täglich vor Geschäftsschluss, danach wird eine weitere Tagesmiete fällig (oder nach Absprache). Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Erstattung des Mietpreises! Haftung bei Unfällen wird nicht übernommen. Für verursachte Schäden haftet der Mieter! Die Fahrräder dürfen nicht am Strand und nicht im Seewasser gefahren werden. Der Mieter hat das Fahrrad in dem selben Zustand zurückzubringen, in dem er es übernommen hat. Der Vermieter ist berechtigt eine Sicherheitsleistung / Kaution zu fordern.

§10 Bedingungen und Hinweise zu unseren Mietwohnwagen
§10.1. Unsere Wohnwagen

Unsere Mietwohnwagen stehen auf dem Regenbogen-Camp in Born in der Nähe unserer Wassersportschule am Bodden. Alle Wohnwagen sind für bis zu max. 4 Personen ausgelegt, die Wohnwagen sind entweder mit 2 Doppelliegeflächen, oder mit einem Doppelbett sowie 2 Einzelbetten ausgestattet. Die Wahlmöglichkeit ist begrenzt.

Alle Wohnwagen sind wie folgt ausgestattet: Vorzelt mit festem Fußboden sowie Tisch und 4 Stühlen, Strom, Kühlschrank, Heizung, Kochstelle, Koch- und Essgeschirr für bis zu 4 Personen, Kaffeemaschine.

Bettzeug ist nicht vorhanden! Eigene Bettdecken, Kopfkissen, Lacken oder Schlafsäcke müssen mitgebracht werden. Duschen, Toiletten, Geschirrspülbecken befinden sich in unmittelbarer Nähe der Wohnwagen. Unsere Wohnwagen haben keinen Wasseranschluss oder eigene Toiletten.

§10.2. Buchung und Bezahlung

Die Reservierung sollte rechtzeitig schriftlich oder per Email erfolgen. Ein Wohnwagen ist erst verbindlich gebucht, wenn die vereinbarte Anzahlung entweder direkt bar oder per Überweisung bzw. Paypal-Zahlung auf unserem Konto eingegangen ist.

Die Preise pro Übernachtung bezieht sich auf den Wohnwagen, unabhängig von der Anzahl der Personen (ausser in der Nebensaison, siehe aktuelle Preisliste), inkl. einem PKW Stellplatz, Strom und Gas. Die Preise richten sich nach unserer aktuellen Preisliste, sowie nach Saison oder individuellen Angeboten.

Zusätzlich erhebt der Campingplatz eine Gebühr pro Person und Übernachtung (Saison 2021 aktuell: 4,00 €/Erw. / 2,00€/Kind bis 13.J.) Die Nutzung der Sanitären Anlagen ist damit inklusive. Diese Campingplatz-Gebühren sind nicht in unserem Preis enthalten und müssen bei Anreise separat an der Rezeption des Campingplatzes entrichtet werden.

Die ortsübliche Kurtaxe ist ebenfalls nicht enthalten und wird beim Check-In an der Surfschule entrichtet.

Eine einmalige Reinigungspauschale pro Wohnwagen von 29,-€ wird dem Gesamtbetrag hinzugerechnet.

Der gesamte Rechnungsbetrag abzgl. der geleisteten Anzahlung wird bei Anreise in bar fällig. Der Betrag kann wahlweise kurz vor der Anreise auch auf unser Konto überwiesen werden.

§10.3. Stornierung

Eine Stornierung oder Umbuchung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.

Bei einer Stornierung können folgende Kosten entstehen:

Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor Anreisetermin: 10% des Mietpreises, mindestens 50,00 €

Stornierung innerhalb einer Woche vor Anreisetermin: 50% des Mietpreises

Stornierung innerhalb von 2 Tagen vor Anreisetermin: 100% des Mietpreises

Die Stornierungskosten entfallen, so bald ein Ersatzmieter gestellt werden kann.

§10.4. An- und Abreise

Die Anreise kann am ersten Tag der Buchung in der Regel ab 15:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen kann nach Absprache auch eine frühere Anreise verabredet werden. Sollte die Anreise erst nach 18:00 Uhr möglich sein, sind dringend vorherige Absprachen notwendig! Geben Sie uns bitte vorher telefonisch oder per Email Ihre voraussichtliche Ankunftszeit an!

Zusätzliche Zelte oder Wohnmobile in der Nähe der Wohnwagen sind nach vorheriger Absprache u.U. möglich, müssen aber separat beim Campingplatz angemeldet und bezahlt werden.

Die Abreise muss am letzten Tag der Buchung bis spätestens 11:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen kann nach Absprache eine spätere Abreise vereinbart werden.

Bei Abreise sollte der Wohnwagen „besenrein“, der Müll entsorgt und das Geschirr abgewaschen sein.

§10.5. Ein paar Regeln

Wir selbst sind nur Gast auf dem Regenbogencamp. Wir bitten deshalb alle unsere Gäste deren Regeln zu beachten. Dazu gehören z.B. die Nachtruhezeiten (23:00 bis 07:00 Uhr), zu denen das Camp auch nicht mit dem Auto befahren werden kann.

Unsere Wohnwagen befinden sich nicht im „Hundeareal“ des Campingplatze. Beachten Sie deshalb, dass sie keine Haustiere mitbringen können!

Unsere Wohnwagen sind Nichtraucherwagen.

§11 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

Vielen Dank und einen entspannenden Aufenthalt wünscht Ihnen das Team von KITEN-LERNEN.DE

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kitesurf & Kanu Born – Stand 01/2023